REIFENREPARATUR
Das Eindringen eines Nagels oder eines anderen scharfkantigen Gegenstandes in die Lauffläche kann oft sicher repariert werden. Die britische Norm BS AU159 legt die Vorschriften für das Flicken von Reifen fest. Reparaturen sind innerhalb des Hauptprofilbereichs möglich. Seitenwand und Reifenflanke sind jedoch nicht reparierbar. Bevor der Reifen geflickt werden kann, muss er vom Rad abmontiert werden, damit er auf interne Schäden geprüft werden kann.
Aus diesem Grund werden von außen aufgebrachte Stopfen und flüssige Dichtungsmittel, die durch das Reifenventil eingespritzt werden, nicht als dauerhafte Reparatur angesehen. Die Vorschriften besagen, dass Reifen beliebig oft geflickt werden dürfen. Reifen mit der Geschwindigkeitsklasse V und höher dürfen jedoch nur einmal geflickt werden.
Es sollten ausschließlich spezielle vulkanisierte Gummistopfen verwendet werden, die sich nicht überlappen dürfen. Außerdem müssen die Reifen noch mindestens 1,6 mm Lauffläche haben, ohne Schäden an Reifenflanke oder Notlauf (Runflat).
Fahrer sollten niemals versuchen, ihre Reifen selbst zu reparieren. Es kann tödliche Folgen haben, wenn die Reparatur bei hoher Geschwindigkeit versagt.